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   OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13   

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OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13 (https://dejure.org/2015,7014)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.03.2015 - 3 A 334/13 (https://dejure.org/2015,7014)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. März 2015 - 3 A 334/13 (https://dejure.org/2015,7014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    GewO § 57 Abs. 1 GewO § 35 Abs. 1 S. 1 GewO § 12 VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 3
    Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche Verfahren betreffend die Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf das gerichtliche Verfahren betreffend die Untersagung eines Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit

  • zvi-online.de

    GewO §§ 12, 35 Abs. 1; VwVfG § 49 Abs. 2 Nr. 3
    Entscheidung über die Klage gegen eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit trotz Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtswidrigkeit von Gewerbeuntersagung wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • zip-online.de (Leitsatz)

    Entscheidung über die Klage gegen eine Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit trotz Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Rechtswidrigkeit von Gewerbeuntersagung wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1507 (Ls.)
  • NVwZ-RR 2015, 532
  • DÖV 2015, 581
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
    Denn für die prognostische Beurteilung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit kommt es maßgeblich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids an, so dass nachträgliche Veränderungen der Sachlage, insbesondere eine Minderung von Verbindlichkeiten außer Betracht bleiben müssen (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 29. Juli 1993 - 1 C 3.92 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 23. August 2011 - 3 B 247/10 -, juris Rn. 6; st. Rspr.; BayVGH, Beschl. v. 28. August 2013 - 22 ZB 13.1419 -, juris Rn. 18).

    Steuerrückstände sind nur dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 19. Januar 1994 - 1 B 5.94 -, Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 - und v. 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, jeweils juris; SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2015 - 3 A 363/14 -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.).

    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden vielmehr erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leitungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, GewArch 1982, 294).

  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 22 BV 13.260

    Gewerbeuntersagung wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit - Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
    Aus § 12 Satz 1 GewO folgt, dass während eines bereits laufenden Insolvenzverfahrens keine gewerberechtliche Widerrufs-, Rücknahme- oder Untersagungsentscheidung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden erlassen oder - im Fall einer bereits erlassenen solchen Verfügung - keine Maßnahme zur ihrer Vollziehung getroffen werden darf (OVG NRW, Beschl. v. 12. April 2011 - 4 A 1449/08 -, juris Rn. 41, 44, 50; HessVGH, Urt. v. 21. November 2002, GewArch 2004, 162 f.; BayVGH, Beschl. v. 27. Januar 2014 - 22 BV 13.260 -, juris m. w. N.; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand: Marcks, in: Landmann/Rohmer, a. a. O. § 12 Rn. 15 f.).18 § 12 Satz 1 GewO trifft jedoch keine Aussagen darüber, welche prozessrechtlichen Folgen sich aus einem Insolvenzverfahren für ein Gerichtsverfahren ergeben, das ein Gewerbeuntersagungsverfahren betrifft.

    Zu ihrer Klärung ist ein Revisionsverfahren gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Urt. v. 27. Januar 2014 - 22 BV 13.260 -, juris) vor dem Bundesverwaltungsgericht (- 8 C 6.14 -) anhängig, das noch nicht entschieden ist.

  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
    Steuerrückstände sind nur dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig erscheinen zu lassen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1; Beschl. v. 19. Januar 1994 - 1 B 5.94 -, Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 - und v. 9. April 1997 - 1 B 81.97 -, jeweils juris; SächsOVG, Beschl. v. 4. März 2015 - 3 A 363/14 -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.).

    Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z. B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO 1977 geschätzt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1996 - 1 B 214.96 -, juris; Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 -, juris; Beschl. v. 12. März 1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 9).

  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).

    Zur Begründung ernstlicher Zweifel muss sich der Antragsteller im Zulassungsverfahren mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und im Einzelnen aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. April 2014 - 3 A 427/12 -, juris; Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 21.10.2014 - 3 B 77/14

    Detektei kein Bewachungsgewerbe i.S.v. § 34a GewO; Verletzung steuerlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
    Auf die materielle Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewerberechtlich grundsätzlich ebenso wenig an wie auf deren Bestandskraft oder z. B. darauf, ob die in einem Steuerbescheid festgesetzte Steuer lediglich nach § 162 AO 1977 geschätzt worden ist (BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1996 - 1 B 214.96 -, juris; Beschl. v. 5. März 1997 - 1 B 56.97 -, juris; Beschl. v. 12. März 1997 - 1 B 72.97 - juris Rn. 4; SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 - 3 B 77/14 -, juris Rn. 9).

    Dann darf die Nichtzahlung der festgesetzten Steuer im gewerberechtlichen Untersagungsverfahren nicht berücksichtigt werden (BVerwG, Beschl. v. 30. September 1998 - 1 B 100.98 -, juris; SächsOVG, Beschl. v. 21. Oktober 2014 a. a. O.).

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
    Zu ihrer Klärung ist ein Revisionsverfahren gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, Urt. v. 27. Januar 2014 - 22 BV 13.260 -, juris) vor dem Bundesverwaltungsgericht (- 8 C 6.14 -) anhängig, das noch nicht entschieden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 4 A 1449/08

    Zulässigkeit der Unterbrechung eines gerichtlichen Verfahrens gegen eine

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
    Aus § 12 Satz 1 GewO folgt, dass während eines bereits laufenden Insolvenzverfahrens keine gewerberechtliche Widerrufs-, Rücknahme- oder Untersagungsentscheidung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden erlassen oder - im Fall einer bereits erlassenen solchen Verfügung - keine Maßnahme zur ihrer Vollziehung getroffen werden darf (OVG NRW, Beschl. v. 12. April 2011 - 4 A 1449/08 -, juris Rn. 41, 44, 50; HessVGH, Urt. v. 21. November 2002, GewArch 2004, 162 f.; BayVGH, Beschl. v. 27. Januar 2014 - 22 BV 13.260 -, juris m. w. N.; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand: Marcks, in: Landmann/Rohmer, a. a. O. § 12 Rn. 15 f.).18 § 12 Satz 1 GewO trifft jedoch keine Aussagen darüber, welche prozessrechtlichen Folgen sich aus einem Insolvenzverfahren für ein Gerichtsverfahren ergeben, das ein Gewerbeuntersagungsverfahren betrifft.
  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
    20 3. Der Zulassungsantrag bleibt auch ohne Erfolg, soweit ihn der Kläger auf den Zulassungsgrund besonderer rechtlicher Schwierigkeiten der Rechtssache stützt (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).21 Besondere rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht voraussichtlich größere, das heißt überdurchschnittliche, das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191 [194]; st. Rspr.).
  • VGH Hessen, 21.11.2002 - 8 UE 3195/01

    Anfechtung einer Gewerbeuntersagung - Auswirkung eines Insolvenzverfahren - keine

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
    Aus § 12 Satz 1 GewO folgt, dass während eines bereits laufenden Insolvenzverfahrens keine gewerberechtliche Widerrufs-, Rücknahme- oder Untersagungsentscheidung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden erlassen oder - im Fall einer bereits erlassenen solchen Verfügung - keine Maßnahme zur ihrer Vollziehung getroffen werden darf (OVG NRW, Beschl. v. 12. April 2011 - 4 A 1449/08 -, juris Rn. 41, 44, 50; HessVGH, Urt. v. 21. November 2002, GewArch 2004, 162 f.; BayVGH, Beschl. v. 27. Januar 2014 - 22 BV 13.260 -, juris m. w. N.; vgl. im Übrigen zum Meinungsstand: Marcks, in: Landmann/Rohmer, a. a. O. § 12 Rn. 15 f.).18 § 12 Satz 1 GewO trifft jedoch keine Aussagen darüber, welche prozessrechtlichen Folgen sich aus einem Insolvenzverfahren für ein Gerichtsverfahren ergeben, das ein Gewerbeuntersagungsverfahren betrifft.
  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 22 ZB 12.949

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.03.2015 - 3 A 334/13
    Wird während des gerichtlichen Verfahrens, das eine gewerberechtliche Untersagungsverfügung zum Gegenstand hat, ein Insolvenzverfahren eröffnet, so führt dies folglich nicht zu einer Unterbrechung des gerichtlichen Verfahrens (BayVGH, Beschl. v. 16. August 2012 - 22 ZB 12.949 -, juris Rn. 6).
  • VG Sigmaringen, 28.09.2006 - 5 K 556/06
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

  • BVerwG, 12.03.1997 - 1 B 72.97

    Begründung der Unzuverlässigkeit durch die Ansammlung von Steuerschulden -

  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

  • BVerwG, 25.10.1996 - 1 B 214.96

    Nichtaufklärung eines Sachverhalts durch das Gericht als Verfahrensfehler -

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 74.78

    Untersagung der Ausübung eines Gewerbes - Verschaffung unlauterer

  • VGH Bayern, 28.08.2013 - 22 ZB 13.1419

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses durch das Finanzamt bei Mitteilung einer

  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 100.98

    Gewerberecht - Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit bei Nichtzahlung von Steuern

  • OVG Sachsen, 08.03.2011 - 3 B 354/10

    Steuerschulden, Gewerbeuntersagung, Höhe der Steuerrückstände

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 3.92

    Gewerbeuntersagung - Erweiterte Untersagung - Steuerrückstände

  • OVG Sachsen, 28.04.2014 - 3 A 427/12

    Frage des Beweiswerts eines auf Grundlage einer entsprechenden Anordnung der

  • OVG Sachsen, 23.08.2011 - 3 B 247/10

    Gewerbeuntersagung, künstlerische Tätigkeit

  • OVG Sachsen, 04.03.2015 - 3 A 363/14

    Gewerberechtliche Untersagung, Gesellschaft, Geschäftsführer, wirtschaftliche

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 B 207/16

    Unzuverlässigkeit; Gewerbe; Steuerrückstände; strafrechtliche Verurteilung

    Mangels Widerspruchsbescheid ist mit dem Verwaltungsgericht Dresden dabei von der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Entscheidung, hier der Beschwerdeentscheidung, auszugehen (SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2015 - 3 A 334/13 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Es trifft zwar grundsätzlich zu, dass auch streitige Forderungen, soweit sie dennoch beglichen werden müssen, bei der Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden können (SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2015 - 3 A 334/13 - a. a. O. Rn. 11 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 26.02.2020 - 6 B 268/19

    Vorläufiger Rechtsschutz; Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit;

    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden vielmehr erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, GewArch 1982, 294; SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2015 - 3 A 334/13 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 11.06.2020 - 6 A 67/19

    Gewerbeerlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; ungeordnete Vermögensverhältnisse;

    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden vielmehr erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, GewArch 1982, 294; SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2020 a. a. O. Rn. 9; v. 30. März 2015 - 3 A 334/13 -, juris Rn. 10).
  • VG Würzburg, 16.09.2015 - W 6 K 15.537

    Einfache Gewerbeuntersagung

    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb aufgibt, solange er nicht nach einem erfolgversprechenden Sanierungskonzept arbeitet (vgl. zum Ganzen zuletzt BayVGH, B.v. 3.8.2015 - 22 ZB 15.1271 - juris; B.v. 22.7.2015 - 22 ZB 15.1331 - juris; B.v. 11.6.2015 - 22 ZB 15.1004 - juris; B.v. 8.5.2015 - 22 C 15.760 - juris; B.v. 11.3.2015 - 22 ZB 14.2823 - KommunalPraxis BY 2015, 230; BVerwG, U.v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - NZI 2015, 776; B.v. 2.12.2014 - 8 PKH 7/14 - juris; OVG NRW, Be.v. 24.6.2015 - 4 B 220/15 und 4 B 224/15 - juris; B.v. 25.3.2015 - 4 B 1480/14 - juris; SächsOVG, B.v. 30.3.2015 - 3 A 334/13 - NVwZ-RR 2015, 532; B.v. 4.3.2015 - 3 A 363/14 - juris; OVG LSA, B.v. 15.12.2014 - 1 M 132/14 - juris; U.v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - NZI 2015, 776).
  • OVG Sachsen, 10.06.2020 - 6 A 801/19

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Gesellschaft; Löschung im Handelsregister;

    Im Interesse eines ordnungsgemäßen und redlichen Wirtschaftsverkehrs muss von einem Gewerbetreibenden vielmehr erwartet werden, dass er bei anhaltender wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit ohne Rücksicht auf die Ursachen seiner wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Gewerbebetrieb (rechtzeitig) aufgibt (BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 146.80 -, GewArch 1982, 294; SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2015 - 3 A 334/13 -, juris Rn. 10).16 Sollte es inzwischen zu einer Änderung der wirtschaftlichen Situation des Klägers gekommen sein, hat er die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiedererteilung der Gewerbeerlaubnis zu stellen (vgl. § 35 Abs. 6 GewO).
  • OVG Sachsen, 03.03.2016 - 3 B 341/15

    Gewerbliche Unzuverlässigkeit; Spielhallen; Vielzahl von Rechtsverstößen;

    Hinsichtlich steuerrechtliche Erklärungs- und Zahlungspflichten entspricht es allgemeiner Rechtsprechung, dass Steuerschulden regelmäßig auf die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden schlie- ßen lassen, da sie ohnehin Ausfluss mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind (SächsOVG, Beschl. v. 30. März 2015 - 3 A 334/13 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
  • VG Gießen, 05.09.2019 - 8 K 3080/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerschulden

    Denn die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit erfordert kein Verschulden des Gewerbetreibenden (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30.03.2015 - 3 A 334/13 -, juris, Rn. 10; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 51 m.w.N.).
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